Hallo Andrea,
habe eben folgendes gefunden:
Quelle:
http://www.info4alien.de/-> FAQ
-> Eheschließung/Ehegattennachzug
-> Kann eine Familienzusammenführung an niedrigem Einkommen oder fehlendem Wohnraum scheitern?
Ja, das ist möglich. Bei Eheschließungen zwischen Ausländern ist es regelmäßig erforderlich, dass der hier lebende Ehegatte den Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit sicher stellt. Ferner muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört, dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. Das lässt sich damit erklären, dass § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nur auf § 17 Abs. 1 AuslG, nicht auf § 17 Abs. 2 AuslG verweist.
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Es wird wohl nur eine Ausnahme bei Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gemacht.
Arbeitslosengeld betreffe diese Ausnahme/Einschränkung nicht. Also ist es eigentlich egal, wie viel man verdient, hauptsache man verdient überhaupt (oder bekommt Arbeitslosengeld -> und das bekommt man auch nur, wenn man mal ne gewisse Zeit Geld verdient hat).
Ich hoffe, das hat sich in den 2 Jahren nicht geändert.
Viel Glück wünscht Dir
Claudia