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Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung
#117990
08/12/2003 21:29
08/12/2003 21:29
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Claudia das stimmt das er nicht befragt wurde, denn wie du schreibst lebt er bereits seit 2 Jahren hier, denn diese Befragung ist erst dieses Jahr 2003 weltweit eingeführt worden und es gibt keine Unterschiede, egal ob Vietnam, Jemen, Irak, Tunesien, Marokko usw. die Befragung findet IMMER Zeitgleich statt, denn sonst bräuchte man keine Befragung und es werden auch die gleichen Fragen gestellt dem Mann und er Frau.
Also Stop zurück, manchmal kann mir auch mal etwas glauben. Es hat absolut nichts mit Tunesien zu tun diese Befragung, diese wurde auf ganz anderen Grundlagen eingeführt.
Claudia
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Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung
#117995
09/12/2003 10:49
09/12/2003 10:49
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Joined: Aug 2002
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kate
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Hallo Andrea,
JEDE ABH handhabt dies anders!
Und da ich ja mit Stuttgart auch meine Erfahrungen gemacht habe wie du weisst, kann ich dazu nur sagen, dass es dort so ist, dass sie ZEITGLEICH bestellen, wenn sie einen Befragung durchführen... Das geht logistisch ganz gut, die sprechen sich da ab. Zuerst wurde mein Mann eingeladen und danach ich zum gleichen Termin, also warte mal ab, was dein Mann von der Botschaft hört, dann weisst du auch, ob eine Befragung durchgeführt wird, wenn sie dich alleine bestellen wird die Befragung eben nicht durchgeführt.
Dafür bearbeitet die Sahcbearbeiterin dann auch gleich die Entscheidung über die Aufenthaltserlubnis, die dann sofort nach Einreise bei der Abh abgeholt werden kann, da hab ich von anderen Bundesländern auch anderes ghört. Also, lass dich nicht ins Bockshorn jagen, Stuttgart braucht länger als Hamburg das ist nun mal so, dafür fand ich dass es korrekt und gut bearbeitet wurde und wir nach Erteilung des Visums auf keine wieteren Hindernisse gestossen sind.
Den Fragebogen hast du ja von mir...
LG Katja
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Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung
#117996
09/12/2003 20:38
09/12/2003 20:38
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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http://www.proasyl.de/texte/mappe/2003/77/5.pdf.Page 1 (S.1) Sicherheitsrechtliche Befragung zu Klärung von Bedenken gegen den weiteren Aufenthalt und zur Feststellung von Versagungsgründen gemäß § 8 Abs. 1 AuslG des/der Name Vorname Auch bekannt als/Alias Geburtsdatum Geburtsort/Geburtsland Aktuelle Anschrift in Deutschland Bisherige Anschriften/Aufenthalte, auch ohne behördliche Anmeldung (z.B. Wohngemeinschaft) Staatsangehörigkeit Kinder und deren Aufenthaltsort Telefon Lichtbild Anmerkungen (S.2) A - Belehrung Der/die Befragte erklärt anlässlich der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, dass er/sie über folgende Punkte belehrt worden ist. Bestätigt per Unterschrift Ich bin über den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung unterrichtet worden, die dazu dient, festzustellen, ob Bedenken gegen den weiteren Aufenthalt bestehen oder der Versagungsgrund der sicherheitsgefährdenden Betätigung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG vorliegt. Bestätigt per Unterschrift Ich bin darüber belehrt worden, dass gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 5 AuslG ein Ausländer in der Regel auszuweisen ist, der in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte im Bundesgebiet oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder -------------------------------------------------------------------------------- Page 2 Organisationen macht, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind. Ich wurde auch darüber unterrichtet, dass gemäß § 46 Nr. 1 AuslG falsche Angaben zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung oder einer Duldung ebenso zur Ausweisung führen können wie die Nichtmitwirkung an Maßnahmen der Ausländerbehörde trotz Bestehens einer Rechtspflicht. Bestätigt per Unterschrift Mir ist bekannt, dass die nachfolgenden personenbezogenen Daten gemäß §64 a Abs. 2 AuslG an den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Zollkriminalamt, dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt zur Feststellung von Versagungsgründen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG übermittelt werden können. (S.3-5) B- Auskünfte In Kenntnis der Folgen unrichtiger Angaben beantworte ich folgende Fragen: Nr. Bitte ankreuzen! Fragen (bei Bejahung bitte ggf. Einzelheiten auf gesondertem Blatt ausführen) 1. Ja Nein Haben Sie sich in Deutschland jemals an Gewalttätigkeiten beteiligt? Haben Sie in Deutschland jemals zu Gewalttätigkeiten aufgerufen? Haben Sie sich außerhalb Deutschlands jemals an Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazu aufgerufen? Waren Sie Opfer von Gewalttätigkeiten? Wurden Sie wegen Ihrer politischen Einstellung verfolgt? Wurden Sie wegen Ihrer religiösen oder weltanschaulichen Einstellung verfolgt? 2. Ja Nein Waren Sie Angehöriger einer in Deutschland oder im Ausland verbotenen Vereinigung? Waren Sie Angehöriger einer Vereinigung, die einer in Deutschland oder im Ausland verbotenen Vereinigung nahe steht? 3. Ja Nein Waren Sie jeweils Mitglied oder hatten Sie Kontakt zu einer in der Anlage genannten Vereinigung? Wenn ja, bitte in Anlage ankreuzen. 4. Ja Nein Hatten Sie jemals Kontakt zu einer Person, die einer solchen Vereinigung angehörte oder nahe stand? -------------------------------------------------------------------------------- Page 3 5. Ja Nein Haben Sie eine oder mehrere dieser Vereinigungen oder ihr nahestehende Personen jemals durch Spenden oder in sonstiger Weise unterstützt? Sind Sie für eine oder mehrere dieser Vereinigungen oder ihr nahestehende Personen (und sei es nur aus Gefälligkeit, Höflichkeit oder Gastfreundschaft) tätig geworden? 6. Ja Nein Haben Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt ggf. auch unter einem anderen Namen oder einer anderen Identität in Deutschland aufgehalten? 7. Ja Nein Sind Sie jemals aus Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat ausgewiesen oder abgeschoben worden? 8. Ja Nein Besitzen Sie eine weitere Staatsangehörigkeit? 9. Ja Nein Haben Sie jemals Falschpapiere verwendet? 10. Ja Nein Sind Sie in einem anderen Staat wegen - terroristischer Handlungen gegen die Demokratie, den Rechtsstaat, die Freiheit der Religionsausübung gerichteter Bestrebungen - Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten verurteilt worden oder ist ein Verfahren wegen dieser Delikte anhängig? Sind Sie jemals vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden? 11. Ja Nein Haben Sie sich jemals in folgenden Staaten – Herkunftsstaat ausgenommen –aufgehalten? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Afghanistan Irak Iran Pakistan Sudan Tschetschenien Kaschmir Ehemaliges Jugoslawien 12. Ja Nein Sind Sie gemeinsam mit weiteren Personen (Verwandte, Bekannte, Freunde) eingereist? Nennen Sie deren Namen. 13. Ja Nein Waren Sie jemals im Besitz einer Schusswaffe? Wenn ja, warum? Hatten Sie eine dafür ggf. erforderliche Erlaubnis? Waren Sie Mitglied in einem Verein, bei dem der Schiesssport gepflegt wurde? 14. In welchen Vereinen waren Sie im übrigen in Ihrem Heimatland tätig? -------------------------------------------------------------------------------- Page 4 15. Ja Nein Hatten Sie jemals eine verantwortliche Position in einer Einrichtung des Staates inne? (z.B. auch Universität etc.) Wenn ja, bitte näher ausführen: 16. Ja Nein Waren Sie jemals in Forschungszentren und anderen Einrichtungen in Deutschland oder im Ausland tätig, die mit der Entwicklung/Erforschung von ABC-Waffen oder Kampfstoffen befasst sind? 17. Ja Nein Haben Sie Wehrdienst geleistet? Wenn ja, wann und bei welcher Einheit: 18. Ja Nein Haben Sie an einer Spezialausbildung (Gebrauch von Sprengstoffen, Kampfausbildung, Flugausbildung, Lizenz für Gefahrguttransporte etc.) teilgenommen? 19. Ja Nein Haben Sie je für einen Nachrichtendienst gearbeitet oder hatten Sie Kontakt zu einem Nachrichtendienst? 20. Ja Nein Möchten Sie unmittelbaren Kontakt mit Sicherheitsbehörden (Polizeibehörden oder Verfassungsschutzbehörden von Bund oder Land) aufnehmen? (Seite 6: ) C- Erklärung Ich bestätige, dass ich den Fragebogen sowie die Anlagen eigenhändig und wahrheitsgemäß ausgefüllt habe. Ort/Datum Unterschrift Bearbeitungsvermerk Ich bestätige, dass eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist und der Befragte den Fragebogen in meiner Gegenwart eigenhändig ausgefüllt hat. Name/Vorname der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters Unterschrift (Seite 7-11) -------------------------------------------------------------------------------- Page 5 Anlage zu Frage 3 des Fragebogens der sicherheitsrechtlichen Befragung Waren Sie Mitglied oder hatten Sie Kontakt zu folgenden Vereinigungen? ja nein Abu-Nidal-Organisation (ANO) Abu Sayyaf Adalet ve Kalkinma Partisi – AKP ( Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) Al-Aqsa, e.V. Al-Gama’a Al-Islamiyya – Gl – (Islamische Gemeinschaft) Al Moqawama Al Islamiya (Islamischer Widerstand) Al-Qaida (Die Basis) Al Tawhid Arabische Mujahedin (Kämpfer für die Sache Allahs) Arbeiterkommunistische Partei Iran (AKP – Iran) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), in Deutschland seit 26.11.1993 verboten Babbar Khalsa Bewaffnete Islamische Gruppe (GIA) Bolschewistische Partei Nordkurdistan/Türkei (BP – KK/T) Demokratische Front für die Befreiung Palästinas (DFLP) Demokratische Partei Kurdistans/ Irak (DPK-I) Devrimci Sol (Revolutionäre Linke), in Deutschland seit 09.02.1983 verboten En Nahda (Bewegung der Erneuerung), Tunesien Europäische Moscheenbau und Unterstützungsgemeinschaft e.V. (EMUG) Fazilet Partisi – FP – (Tugendpartei) Flüchtlingshilfe Iran e.V. (FHI) Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V. (ATIF) -------------------------------------------------------------------------------- Page 6 Föderation der Arberimmigranten aus der Türkei in Deutschland e.V. (AGIF) Föderation der demokratischen Arbeitervereine aus der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (DIDF) Föderation der patriotischen Arbeiter- und Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (FEYKA – Kurdistan), in Deutschland seit 26.11.1993 verboten Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF) Föderation für demokratische Rechte in Deutschland (ADHF) Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V. (YEK – KOM) Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) Gruppen des libanesischen Widerstandes (AMAL) Harakat Ul-Ansar (Kaschmir) Haus der Kurdischen Künstler e.V. (bisher: HUNERKOM) Hilafet Devleti (Kalifatstaat) auch: Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V. (ICCB), seit 12.12.2001 verboten Hisb ut-Tahrir (Palästinenser) Hizb Al Da’Wa Al Islamiya (Partei des Islamischen Rufs /der islamischen Mission) Hizb Allah (Partei Gottes) International Sikh Youth Federation (ISYF) Internationale Bewegung Usbekistan Internationale Islamische Front Internationale Islamische Kampffront gegen Juden und Kreuzritter Irakisch-Islamische Gemeinschaft Deutschlands (IIGD) Iranische Moslemische Studenten-Vereinigung Bundesrepublik Deutschland e.V. (IMSV) Islamische Avantgarden -------------------------------------------------------------------------------- Page 7 Islamische Bewegung Kurdistans (KIH) Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) und deren Islamische Zentren (IZ) Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) Islamische Heilsarmee (AIS) Islamische Heilsfront (FIS) Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) Islamischer Bund Palästina (IBP) Jihad Islami – JI – (Islamischer Heiliger Krieg) Khatme Nabuwat-Bewegung (Siegel des Propheten), Pakistan Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) Konföderation für demokratische Rechte in Europa (ADHK) Kurdische Demokratische Volksunion (YDK) bisher: Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK), in Deutschland seit 26.11.1993 verboten Kurdischer Roter Halbmond (HSK) Kurdistan Informationsbüro in Deutschland (KIB), seit 02.03.1995 verboten Kurdistan Informations-Zentrum (KIZ) Kurdistan-Komitee e.V., Köln, in Deutschland seit 26.11.1993 verboten Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Mudjahedin (sonstige) Muslimbruderschaft (MB) Nationale Islamische Front (NIF), Sudan Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) Ostanatolisches Gebietskomitee (DABK) -------------------------------------------------------------------------------- Page 8 Palästinensischer Islamischer Jihad (PIJ) Partei der freien Frauen (PJA) bisher: Union der freien Frauen aus Kurdistan (YAJK) Partei der Nationalen Bewegung (MHP) Partizan Patriotische Union Kurdistans (PUK) Refah Partisi – RP – (Wohlfahrtspartei) Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), in Deutschland seit 13.08.1998 verboten Saadat-Partisi – SP – (Glückseligkeitspartei) Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf (GSPC) Solidaritätskomitee mit den politischen Gefangenen in der Türkei (DETUDAK) Tabliqhi Jamaat (Pakistan) Türkische Arbeiter- und Bauernbefreiungsarmee (TIKKO) Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Türkische Volksbefreiungspartei-Front (THKP-C Devrimci Sol), in Deutschland seit 13.08.1998 verboten Union der Aleviten aus Kurdistan (KAB) Union der Journalisten Kurdistans (YRK) Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) Union der patriotischen Arbeiter Kurdistans (YKWK) Union islamischer Studentenvereine in Europa (U.I.S.A.) Union zur Pflege der kurdischen Kultur und Kunst (YRWK) -------------------------------------------------------------------------------- Page 9 Verband der StudentInnen aus Kurdistan (YXK) Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V. (AMGT) Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK) Volksbewegung von Kosovo (LPK) Volksfront für die Befreiung Palästinas – Generalkommando (PFLP – GC) Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP)
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Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung
#118002
10/12/2003 09:21
10/12/2003 09:21
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Mitglied***
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Gera
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Andrea in Berlin, Frankfurt und Hamburg wird dies auch so gehand habt, Landkreis Greiz auch und Gera auch.
Andrea ich drücke dir die Daumen und du wirst sehen das dein schatz in den nächsten 14 Tagen bei dir sein wird.
Die Befragung und dann geht es schnell, auch wenn man mir dies jetzt nicht glauben tut, warte ab. Susi auch ein Mitglied im Forum, der hat man hier auch sonstige Dinge erzählt und es war genau so wie ich es ihr schrieb, und sie ist in berlin oder bei Berlin. Ihr Schatz ist nun seit Freitag bei ihr in Deutschland, die Befragung fand zur gleichen zeit hier in D und er in Tunis statt, sie mußte es schriftlich ausfüllen er mündlich und es waren die gleichen Fragen.
Komisch das es bis jetzt bei den wo diese Befragung durchgeführt wurde, immer gleich war. Die Antworten werden von Tunis dann nach Deutschland geschickt, per Fax usw. und sie werden verglichen, dann gibt die AHB die Zustimmung.
Claudia
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Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung
#118005
10/12/2003 09:58
10/12/2003 09:58
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Joined: Dec 2001
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gluehwuermchen
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Hallo Claudia, kann es sein das du einen anderen Fragebogen meinst ? Mit dem Fragebogen zur Terrorbekämpfung hast du Recht, der ist im Frühjahr dieses Jahres eingeführt worden. Aber diese Fragen muß nur der ausl. Partner beantworten, nicht die Frau !! Und das auch erst hier in D, wenn er seine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Ich persönlich finde diese Fragen jedoch sowas von lächerlich, da niemand zugeben würde, Mitglied in irgendeiner terroristischen Organisation zu sein. Aber Andrea wollte wissen, welche Fragen ihrem Mann in der Botschaft und ihr auf der Ausländerbehörde gestellt werden. Und da muß ich dir wiedersprechen. Meinem Mann wurden 5 Fragen bei dem Visumsantrag gestellt und das war´s. Ich mußte nicht einmal persönlich bei der ABH erscheinen, ging alles per Post. Wie sollen sie denn das bei allen Leuten zeitgleich schaffen ? Was ist, wenn der Mann zu seinem Termin erscheint und die Frau z.B. ihren Termin aus beruflichen Gründen verschieben muß ? Ich kann mir nicht vorstellen, das sie den Mann nach Hause schicken und ihm einen neuen Termin mitteilen. LG Kerstin ![[winken3]](graemlins/winken3.gif)
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