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Ausreisebewilligung für tun. Kinder? #117947
24/11/2003 00:20
24/11/2003 00:20
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jambo Offline OP
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jambo  Offline OP
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Ich möchte mal fragen, wer weiss genau Bescheid? [Schüchtern]

Bisher konnte ich immer mit dem Papier, das mein Mann und ich in Tunesien beim Notar machten, jederzeit ohne Probleme mit den Kindern ausreisen. Wenn die Kinder alleine reisten, dann auch mit diesem Papier. Es ist nicht befristet und ich habe das seit etwa 7 Jahren. Beim letzten Mal, wollte der Zöllner die Kinder nicht ausreisen lassen. Er meinte, das sei veraltet und ich brauche jedesmal ein Neues.

Wer kennt sich da genau aus? [nixweiss1]

Re: Ausreisebewilligung für tun. Kinder? #117948
24/11/2003 13:01
24/11/2003 13:01
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Khadija Offline
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Hallo Jambo

Ich bin auch bereits mehrmals mit unserem Sohn alleine ausgereist. Nach den neusten Auskünften der tun. Botschaft in Bern, mussten wir die Bewilligung persönlich in Bern bestätigen lassen (Stempel & Unterschrift). Das Papier sei dann 6 Monate gültig. Aber anscheinend auch nicht mehrmals, da der Passkontrolleur unser Papier das letzte Mal behalten wollte. Auf meine Anfrage, es sei doch 6 Monate gültig, meinte er nur er bräuchte es, falls mein Mann nicht mehr damit einverstanden sei, dass ich alleine Ausreise. Somit hätten sie in Tunesien die schriftliche Bestätigung.

Lieber Gruss
Khadija

Re: Ausreisebewilligung für tun. Kinder? #117949
24/11/2003 20:30
24/11/2003 20:30
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jambo Offline OP
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Mein Mann war immer dabei wenn die Kinder ausreisen, alles kein Problem. Auch die letzten 7 Jahre mit diesem vom Notar beglaubigten Papier!
Mein Mann wollte das so, weil es nicht möglich ist, jedesmal ein neues Papier zu beschaffen. Das Problem ist ja, dass mein Mann zur Zeit in Tunesien ist und ich hier vom Konsulat gar nichts bekomme. Und jedesmal im Urlaub zuerst herumspringen wegen der Ausreisebewilligung....da ist ja der halbe Urlaub vorbei...! [Breites Grinsen]

Re: Ausreisebewilligung für tun. Kinder? #117950
25/11/2003 15:50
25/11/2003 15:50
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meryam Offline
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wie ist das eigentlich, wenn man vorher im Ehevertrag festhält, dass man auch ohne das Einverständnis vom ausreisen kann. Braucht man dann auch so ein Papier?
[Durcheinander]
Ich hoffe doch nicht!! [hilfe]
LG Meryam

Re: Ausreisebewilligung für tun. Kinder? #117951
25/11/2003 23:33
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jambo Offline OP
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Meryam, keine Ahnung. Ich denke das ist gar nicht möglich. Würde doch am tunesischen Zoll sicher nicht akzeptiert. Wenn nicht einmal ein beglaubigtes Papier von Tunesien angenommen wird! [Wütend]

Re: Ausreisebewilligung für tun. Kinder? #117952
27/11/2003 00:28
27/11/2003 00:28
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schnecke Offline
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schnecke  Offline
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man kann das schon im ehevertrag festhalten, nur nützt es nichts. den zollbeamten interessiert das nicht.

es gibt auf den tun. konsulaten in deutschland vordrucke für solche fälle. das weiss ich von dem zuständigen mann dort, der mir das erklärt hat.

gruß
schnecke