Corinna sicher ist es richtig das man eine schriftliche Anfrage machen muß, um den Grudn zu erfragen aber das muß der Antragsteller machen und es bringt nichts wenn dies die Person macht die die Verpflichtserklärung gemacht hat.
Das sind Angaben die an DRitte nicht raus gegeben werden, ich kenne jedenfalls keinen Fall wo der Grund einem dritten gesagt wurde.
Claudia