1.; Besuchsvisa haben gar nichts mit der Ausländerbehörde zu tun. Die sind nämlich nicht zustimmungspflichtig und darüber entscheidet alleine die Botschaft.
2.; Die Bedingungen für den Erhalt eines Besuchsvisums (ohne Zustimmung der ABH) sind für alle Negativstaatler gleich...sprich Rückkehrwilligkeit und die damit verbundenen "Bewesie"
3.; Man kann also durchaus vergleichen.

Katja