Ich mußte ihm ja eine Einladung schicken, die den Satz beinhaltet
"Laut § 82-84 AuslG verpflichte ich mich für alle entstehenden Kosten aufzukommen."
Und dieser Satz der Einladung stellt eine Verpflichtungserklärung dar. Die Einladung hat er damals mit dem Visumsantrag bei der Botschaft abgegeben.
Gruß
Sena