hallo,
auch bei einem heiratsvisum muss!! hin- und rückflug gebucht werden. ich habe mir diese frage vor 3 wochen selber gestellt, und zur sicherheit beim tunesischen konsulat angerufen. dort bekam ich folgende aussage: der tunesier gilt bei der ausreise aus TN immer noch als tourist, solange er nicht verheiratet ist!!! nicht vorgeschieben ist wie oftmals vermutet die airline! er dürfte theoretisch sogar charter fliegen, was jedoch "ablug: TN" nicht buchbar ist.
wir haben die preise in TN und in D verglichen, und dann von D aus gebucht (bei LTU) und ein günstiges hin- und rückflug angebot bekommen (bis 24jahre gibts sogar noch rabatt). den rückflugtermin kann man ja noch voranschieben, und irgendwann nutzen, wie anne auch schon sagte.