nicki, ich konnte die adac -vers. damals stornieren, und bekam den gesamten betrag zurück. versuch doch mal dein glück, mußt ihnen nur begreiflich machen, daß du die vers. nicht mehr brauchst. (z.b. weil er dort einen neuen job hat und nicht kommen wird......)
ich brauch die versicherung für ein touristenvisum!
@ anke
aber der versicherungsschein ist doch schon auf dem weg nach tunesien. kann ich dann einfach sagen, "ok, ich brauch die versicherung nicht mehr" und hol mir dann die andere bei der elvia o. ä.!? ich glaub zwar nicht, dass die deutsche botschaft nachprüft, ob der versicherungsschein noch gültigkeit hat, aber wenn ich gestern abgeschlossen habe und heute wieder hingehe und storniere, wird doch auch der adac komisch gucken oder?
was habt ihr denn für erfahrungen mit den anderen (billigeren) versicherungen gemacht? adac ist ja schon gut - halt nur teuer!
Ich hätte da mal eine Frage (mal wieder ) und zwar hat mein Freund ja ein Visum zur Eheschliessung bekommen, in seinem Pass steht aber "Familienzusammenführung" drin, ich dachte immer Familienzusammenführung wäre, wenn man schon verheiratet ist?
Steht das immer drin, wenn man ein Eheschliessungsvisum bekommt?
Das habe ich schon bei einem anderen Thema gepostet, dort ist es aber (zu Recht) untergegangen. Darum nochmals Frage: In den Katalogen der grossen in A (und D) tätigen Reiseveranstalter steht, dass mit Tunesien ein Sozialversicherungsabkommen bestünde. Man bekäme als Urlauber in A/D einen Auslandsbetreuungsschein seiner Krankenkassa, den man dann im Bedarfsfall bei der tunesischen Krankenkassa gegen einen tunesischen Krankenschein eintauschen könne. Dieser gelte aber - wie bei uns - nicht bei Privatärzten (z.B. auch Hotelärzten). Laut Verband deutscher Rentenversicherungsträger betrifft das Abkommen die Renten-, Unfall- und Krankenversicherung. Im Internetauftritt des öst. Aussenministeriums steht Analoges, allerdings mit der Einschränkung, dass das Abkommen bezüglich der Krankenversicherung nur für Pensionisten gilt. Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen zwei Ländern wird doch üblicherweise auf Gegenseitigkeit abgeschlossen. Da müsste doch ein Tunesier, der in T krankenversichert ist und in D "Urlaub" macht, auch in T einen Auslandsbetreuungsschein für D bekommen können. Oder gilt mit D ebenfalls die Einschränkung "nur für Pensionisten"? Wäre das vielleicht eine Lösung für das hier schon mehrfach erwähnte Versicherungsproblem? Karl
Habe erfahren das es eine Krankenkasse (scheinbar Privatkasse???) in Tunesien gibt . in der sich die Tunesier versichern können. Diese Krankenkasse zahlt auch Arztbesuche, Medikamente,Krankenhausaufenhalt usw in Deutschland ( Europa?????
Name ist C N F S ?????
wer kennt diese Kasse ? Kläre gerade ab wo die Vertretung in Deutschland ist
Sorry wenn ich jetzt nerven muss, sicherlich ist die Frage hier schon häufig gestellt, bzw. beantwortet worden, aber ich hab´s auf die schnelle nicht gefunden, und es eilt etwas....
Muss mein Freund bei beantragung eines Besuchervisa´s eine Krankenversicherung vorlegen? Oder reicht es wenn ich die nach genehmigung des Visa´s beantrage?????
Ich denke mal das Original aber wenn die Zeit nicht mehr langt, würde ich es hinfaxen. Habe ich auch so gemacht, aber die Versicherung wurde am Flughafen bei ihm gar nicht kontrolliert.
Was für eine Versicherung hast du denn für ihn abgeschlossen?
Soweit ich mich erinnern kann, mußt Du bei der Versicherung des ADAC das Original nach Tunesien schicken. Müsste aber auf den Papieren draufstehen. Gruß, Birgit
Ich habe auch gerade die Versicherung beim ADAC abgeschlossen. Das Original behält der ADAC, ich hab 2 durchschriften bekommen und eine davon nach Tunesien geschickt. Welche davon ist doch eigentlich egal