.....und das interessante ist, dass dieses Visum zur Eheschliessung schon eine Art Aufenthaltserlaubnis ist. Zumindest wurde es mir in FFM auf der ABH damals so gesagt.
Wir mussten dann auch gar keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sondern nur eine Verlängerung.
Aber er musste 2002 eine Versicherung haben.
Kann natürlich sein, dass das mit der Versicherung zum 1.1.04 geändert worden ist.
@Sena: jetzt hast Du eine Versicherung und falls er einen Arzt brauchen sollte, dann wird diese hoffentlich die Kosten übernehmen.