ich habe gerade ganz neue infos bekommen zum thema krankenversicherung beim EHESCHLIEßUNGSVISUM.
eine sogenannte reiseversicherung, wie zum beispiel die elvia, oder über den adac, oder die europäische sind bei diesem visum unwirksam . Sie gelten NUR in zusammenhang mit einem besuchervisum.
für das andere visum muß eine private krankenversicherung bei einer herkömmlichen versicherung (wie z.b. allianz, provinzial....usw.) abgeschlossen werden!!!
im krankheitsfall sind keinerlei leistungen zu erwarten. das erklärt mir auch jetzt, warum sena keine abschließen mußte, sie hat sich selber schriftlich verpflichtet, für ALLE kosten selber aufzukommen, das schließt ärztliche behandlungen mit ein!
normalerweise darf mit dieser reiseversicherung kein visum zur eheschließung genehmigt werden. glück für alle, die bisher von anfallenden kosten verschont blieben!!