Hallo Claudia,

bei der AB sagte man mir, dass es kein Formular/Dokument als Verpflichtungserklärung gibt. Ich solle den besagten Satz in meine selbstgeschriebene Einladung schreiben:

"Gemäß §82-84 AuslG verpflichte ich mich für alle entstehenden Kosten aufzukommen."

Und somit wäre die Einladung auch eine Verpflichtungserklärung. Eine Freundin von mir hat ihren Mann zum Zweck der Familienzusammenführung so nach Deutschland geholt (er war in der Türkei).

Ich habe auch mehrere Beamte gefragt dort und sie sagten mir alle das selbe [nixweiss1]

Gruß
Sena