erstmal @ all,
vielen lieben dank für die netten wünsche (wäre mir fast durchgangen, sorry....*grins*)

@ sena

die kv schließt du ab, wenn du von der ABH die einladung bekommst, mit den papieren vorbei zu kommen! du schließt sie zu einem fiktiven termin ab, wo du ungefähr glaubst, daß er herkommt. sie tritt aber definitiv erst am einreisetag in kraft, und ist ab diesem tag für 3 monate gültig!

von dieser handschriftlichen einladung hab ich noch nicht gehört?!
es gibt ein gesetz, welches besagt, daß die botschaft den antragsteller nicht unverrichteter dinge wieder wegschicken darf (vorausgesetzt, er hat den pass mit kopie, die passbilder und die kohle dabei). leider weiß ich den §-en nicht mehr, aber die dame bei unserer ABH hat mir dieses gesetz persönlich vorgelesen.
der antrag sollte in deutsch ausgestellt werden, im notfall in französisch. der junge mann vor der botschaft beherrscht das deutsche einwandfrei!!
bei der abgabe werden dann noch einige fragen gestellt. die deutsche dame sprach die ganze zeit mit meinem mann arabisch, und ihre letzte frage war, wie wir uns denn unterhalten würden. seine antwort war: "in deutsch natürlich"....allgemeines grinsen, denn sein deutsch war wohl deutlich besser, als ihr arabisch.
um es noch mal zu verdeutlichen, ich spreche hier ausschließlich von dem visumsantrag zu eheschließung!!!

ich habe leider das gefühl, das bei vielen behörden, die mitarbeiter nicht wirklich viel ahnung haben, sorry das ich das sagen muß.
meine sachbearbeiterin stellte sich als absolut kompetente person heraus, denn von da an, wo ich das erste mal mit ihr telefonierte, und sie mitwirkte, lief alles reibunglos. von der antragstellung bis zur visumserteilung waren es nur noch wenige tage, und das ohne verpflichtungserklärung, ohne die befreiung des olg`s, und ohne heiratstermin!!

diese dame hat von mir den tiefsten verdienten dank erhalten!!!