Hallo Anke,
vielen Dank für die Infos!
Das wäre super, wenn du mir den Namen des Mannes vor der Botschaft nennen könntest, das würde uns sehr weiterhelfen!
Diese Reisekrankenversicherung schließe ich doch dann ab, wenn ich die Befreiung vom OLG bekomme oder?
Bei meiner Ausländerbehörde wurde mir gesagt, dass ich auch ein Einladungsschreiben verfassen soll, indem ich erwähne, dass ich mich laut §82-84 AuslG verpflichte für alle entstehenden Kosten aufzukommen - also gilt die Einladung in dem Fall auch als Verpflichtungserklärung. Das hat mich etwas gewundert, denn ich habe auch gehört, dass manche gar keine Einladung benötigen, sondern der tunesische Verlobte nur den Visumsantrag ausfüllen muss...
Die AB hat mir auch geraten für die Beantragung des Visums die gleichen Unterlagen mitzuschicken, die auch für´s Standesamt benötigt werden.
Weiß jemand was darüber? Weil man ja normalerweise nicht nochmal das Ganze dafür benötigt...
Viele Grüße
Sena