Hallo Anke!
Auch von mir herzliche Glückwünsche und alles Gute für die gemeinsame Zukunft!
Ich habe die Beiträge mit großem Interesse gelesen, besonders deinen weil man mir hier in Mannheim das gleiche gesagt hat, wie du geschrieben hast. Allerdings war ich mir nicht so sicher, ob das stimmt weil ja jeder irgendwie was anderes sagt. Auf jeden Fall habe ich jetzt vor 2 Tagen alle Unterlagen beim Standesamt abgegeben und die leiten sie weiter ans OLG und so eine Bescheinigung habe ich auch erhalten.
So wie ich das verstanden habe, kann der tunesiche Verlobte also jetzt schon den Visumsantrag auf Eheschliessung bei der Botschaft beantragen, weil der genaue Heiratstermin nachgereicht werden kann.
Ich habe da noch eine Frage was das Ausfüllen des Antrags angeht: kann er den alleine daheim ausfüllen oder macht er das mit einem Übersetzer zusammen der dann seinen Stempel drauf macht (so wie bei der Beitrittserklärung?) oder muß er den Antrag vor den Beamten der Dt. Botschaft ausfüllen? Mir wurde nämlich gesagt, dass er in deutsch ausgefüllt sein muß.
Wofür sind eigentlich die 38 Dinar?
Diese Bescheinigung, dass alle Unterlagen beim OLG sind, muss ich diese auch nach TN schicken zur Vorlage bei der Botschaft oder bekommt sie nur die Ausländerbehörde, zu dem gleichen Zeitpunt, an dem ich auch die Gehaltsnachweise, Wohnraumbestätigung usw. abgebe?
Wie lange hat bei euch die Bearbeitung beim OLG zur Befreiung gedauert?
Fragen über Fragen...
Grüße
Sena