die antworten hier sind alle sehr verwirrend und unterschiedlich. ich denke, daß jedes bundesland das wirklich anders handhabt!
die jeweiligen standesämter wissen absolut genau, welche papiere sie benötigen, um eine eheschließung mit ausländern vorzunehmen(sie haben dafür richtlinien und tabellen!!)!!! da bekommt man bei den konsulaten und ausländerbehörden weniger präzise angaben. auch die botschaft hat zum beispiel in unserem fall unrichtige angaben gemacht. sie haben papiere verlangt, die absolut nicht notwendig waren, und die wir letztendlich auch nicht vorlegen mußten.
genauso braucht man auch nicht den präzisen heiratstermin, um bei der ausländerbehörde die papiere abzugeben. man bekommt vom standesamt eine bescheinigung, (irgendwas mit §6....) auf der geschrieben steht, daß alle papiere die für eine eheschließung notwendig sind eingereicht wurden, und beim olg vorliegen für diese befreiung von der beibringung eines ehefähigkeitszeugnisses. sobald die papiere beim olg eingereicht wurden kann der tunesische verlobte einen antrag auf visum zur eheschließung stellen. zur botschaft muß er nur 2 passbilder, eine kopie vom pass, den pass selber und ich glaube 38TD mitbringen! dort muß er 2 anträge ausfüllen, und einige fragen beantworten. (vor der botschaft gibt es übrigens täglich einen tunesier, der sehr gut über alles bescheid weiß, und unglaublich behilflich bei allem ist!!

und wenn jetzt einige wieder schreien..NEIN, das ist ganz anders, beruhigt euch, ich habe es in den letzten vier wochen alles so gemacht, und wir haben am 11.11.03, natürlich um 11.11Uhr geheiratet! kann also nicht so falsch sein, was ich hier schreibe. [daumen]

allen einen schönen tag! [winken2]