Hallo Belle,
aber dieses hast Du hoffentlich auch gemacht, nach der Heirat:
1.) Vorbeglaubigung durch die Bezirksregierung (Gouvernorat)
2.) Vorbeglaubigung durch das tun. Außenministerium (Ministère des Affaires Etrengères; Tunis)
3.) Legalisierung der Heiratsurkunde von der deutschen Botschaft in Tunis.
Erst dann kommt:
4.) Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde
Wir haben es damals nach dieser Reihenfolge so gemacht und hatten keinerlei Probleme hier in D mit der Anerkennung der Ehe.
Viel Glück!
Clabou