Hallo Belle,

aber dieses hast Du hoffentlich auch gemacht, nach der Heirat:

1.) Vorbeglaubigung durch die Bezirksregierung (Gouvernorat)
2.) Vorbeglaubigung durch das tun. Außenministerium (Ministère des Affaires Etrengères; Tunis)
3.) Legalisierung der Heiratsurkunde von der deutschen Botschaft in Tunis.

Erst dann kommt:
4.) Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde

Wir haben es damals nach dieser Reihenfolge so gemacht und hatten keinerlei Probleme hier in D mit der Anerkennung der Ehe.

Viel Glück!
Clabou