hi cathrin,
man muß innerhalb von 3 monaten heiraten, denn nur für diese dauer wird ein eheschließungsvisum ausgestellt. wenn ihr in diesen 3 monaten nicht heiratet, muß er wieder ausreisen!!
eine pauschale kann man bei der bearbeitungszeit nicht nennen. sicher ist, daß die olg`s von bundesland zu bundesland wohl verschieden schnell arbeiten. ich habe von zeiten bis zu einem jahr gehört(ist aber ganz sicher nicht die regel!) in nrw hab ich sowohl vom olg köln, als auch vom olg düsseldorf bestätigte aussagen von 5-10 tagen.
nicht ganz richtig ist, daß er das visum mit bestätigung der ausländehehörde bekommt. diese schickt die gesamten unterlagen (ganz wichtig hier, der wohnraumnachweis, und der verdienst!!!) nach tunis zur botschaft, und die treffen letztendlich die entscheidung. auch hier scheiden sich die geister bei erfahrungen mit zeiten. ich habe jemanden gesprochen da dauerte es dort noch 3 wochen, und ich hatte jetzt einen fall, da dauerte es nicht mal 36 stunden bis zur visumszusage. es kommt sicherlich auch auf die mitarbeiter der jeweiligen behörden an, und darauf, wie gut ihr alle papiere vorbereitet!
auf jeden fall wünsche ich allen dabei gute nerven, und ausdauer. und niemals vergessen, immer freundlich bleiben, denn auch die mitarbeiter der behörden sind nur menschen, die ihre arbeit gewissenhaft verrichten möchten, und müssen!!!
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