Antwort auf: dort eine sofortige Duldung abgelehnt wird und auf das übliche Verfahren (Ehegattennachzug aus dem Heimatland) verwiesen wird.
Und dies stimmt so nicht, da im Grundgesetz steht: Das man keinem Deutschen Staatsbürger eine Eheschließung und das Zusammenleben verweigern darf. Eine Scheinehe muss auch von seiten der Behörde begründet werden und dies ist nicht ganz so leicht.
Da man schon vor der Eheschließung in Dänemark einen gültigen Aufenthaltstitel haben muss als Ausländer, kann man ihn nicht nach der Eheschließung abschieben oder ausweisen, sei denn er hat eine Straftat begangen.
Zusätzlich haben wir seit 01.01.07 ein neues Gesetz und viele § sind geändert. Bei verschiedenen Personenkreisen tifft dies zu.