Eheschließung in Dänemark
Voraussetzungen:
- Geburtsurkunde und gültiger Reisepass. Haben Sie Ihren Namen seit Ausstellung Ihrer Geburtsurkunde oder Ihres Reisepasses gesetzmäßig ändern lassen, müssen Sie dies durch Vorzeigen des Gerichtsbeschlusses belegen können.
- Personen unter 18 Jahre müssen vor der Trauung eine Genehmigung von den Staatsämtern (in Kopenhagen Københavns Overpræsidium - Hammernsgade 1 - 1267 Kopenhagen K - Tel: +45 33 12 23 80) erhalten.
- Sollte einer der Beteiligten unter Vormundschaft stehen, muss die Zustimmung des Vormundes zur Trauung schriftlich belegt werden.
- Scheidungsurteil oder Todesurkunde müssen zur Anerkennung den Staatsämtern/Københavns Overpræsidium - Hammernsgade 1 - 1267 Kopenhagen K - Tel: +45 33 12 23 80 zugestellt werden, bevor Sie nach Dänemark kommen.
- Es ist unterschiedlich, wie lange der Aufenthalt in Dänemark in Verbindung mit einer Trauung sein muss. Daher sollte man sich mit dem ausgewählten Rathaus bzw. der betreffenden Kirche (in Dänemark ist eine kirchliche Trauung auch rechtsgültig) in Verbindung setzen. Es muss auch mit Wartezeiten gerechnet werden.
Ein Verzeichnis über Gemeindeämter finden Sie unter
www.danmark.dk (myndigheder und danach kommuner).
Auf der Homepage
www.toender.dk/default.asp?mnu=78 und
www.kbhbase.kk.dk/kbhbase/service.nsf/url/vielser_partnerskab sind Informationen in deutscher Sprache über Trauungen (in Tønder und Kopenhagen).
Feiertage in Dänemark (2003)
01.01.: Neujahr
17.04.: Gründonnerstag
18.04.: Karfreitag
20.04.: Ostersonntag
21.04.: Ostermontag
16.05.: Buß- und Betttag
29.05: Christi Himmelfahrt
05.06.: Verfassungstag
08.06.: Pfingstsonntag
09.06.: Pfingstmontag
24.12.: Heiligabend
25.12.: 1. Weihnachtstag
26.12.: 2. Weihnachtstag
31.12.: Silvester
Geld
Münzeinheit ist die Dänische Krone (DKK oder Dkr.) 1 Krone = 100 øre.
Der Kurs für Euro ist 7,45 DKR
Im Umlauf sind folgende Banknoten: 1.000, 500, 200, 100 und 50 Kronen.
Münzen: 20, 10, 5, 2 und 1 Krone sowie 50 und 25 øre.
Banken können das Einwechseln von großen ausländischen Banknoten ablehnen. Eine Wechselgebühr in Höhe von 20 bis 35 DKK wird bei jedem Umtausch ungeachtet der Höhe des Betrages eingehoben. Die Ein- und Ausfuhr von dänischen und ausländischen Banknoten, Reiseschecks und anderen Zahlungsmitteln ist unbegrenzt.
Haustiere
In vielen dänischen Ferienhäusern sind auch Haustiere willkommen und natürlich ohne zusätzliche Kosten!
Hunde und Katzen müssen mindestens 30 tage und maximal zwölf Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Als Nachweis ist der internationale Impfausweis (gelber Impfpass) erforderlich. Bei Tieren, die regelmäßig (einmal im Jahr) geimpft werden, entfällt die 30-Tage-Frist. Für Jungtiere bis drei Monate muss ein Gesundheitszeugnis vom Tierarzt vorliegen, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf.
Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier & Tosa dürfen nicht eingeführt werden!
Informationsmaterial
Touristische Auskünfte erteilt das Dänische Fremdenverkehrsamt in Hamburg. Das Büro erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0049 40/32 02 10, die Faxnummer lautet 0049 40 /32 02 11 11.
Rund um die Uhr können Sie telefonisch Prospekte bestellen. Wählen Sie bitte; 0049 190/190 033. Informationen können Sie auch im Internet entnehmen:
www.visitdenmark.com.Touristisches Material liegt auch im Kulturforum Danaustria in Wien auf.
Klima
Dänemark liegt in der temperierten Zone und weist ein ausgeprägtes Meeresklima mit mäßig warmen Sommern und milden Wintern auf.
Verkehrsregeln
Höchstgeschwindigkeiten: Autobahn 110km/h, Haupt- und Landstrasse 80km/h, Ortschaften (erkennbar an der weißen Ortstafel mit Stadtsilhouette) 50 km/h, PKW mit Anhänger max. 70 km/h. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen vor Ort geahndet.
- Autos und Motorräder müssen rund um die Uhr das Abblendlicht eingeschaltet haben.
- Das Telefonieren mit Handy ohne Freisprechanlage ist während der Fahrt verboten.
- Die Mehrheit der Verkehrstafeln entspricht dem internationalen Standard.
- Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn (Haifischzähne) bedeuten ” Vorfahrt beachten!”.
- Die Promillegrenze beträgt 0,5 Prozent.
- Das Auto darf nicht an in Dänemark wohnhafte Personen ausgeliehen werden.
- Das Mitführen eines Warndreiecks ist vorgeschrieben.
- Autobahn- oder Mautgebühren nur bei den Storebælt (grosser Belt) und der Öresund Brücken.
© Königlich Dänische Botschaft, Wien
http://www.daenischebotschaft.at/Tysk/Aufenthalt/generell_ty.htm#Eheschließung%20in%20Dänemark