Vielleicht hilft dir das weiter:
Wird die dänische Heiratsurkunde wirklich von allen deutschen Behörden anerkannt?
Ja. Es gibt ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark, wonach die Originale internationaler Heiratsurkunden aus Dänemark ohne Legalisation oder sonstige Beglaubigungsverfahren anzuerkennen sind.
Wie lange müssen wir und in Dänemark aufhalten?
Normalerweise beträgt der Mindestaufenthalt 4 Tage in der Gemeinde, in der geheiratet wird. Eine Ausnahme ist die Gemeinde Sonderborg, hier gibt es keinen Mindestaufenthalt. Allerdings ist Sonderborg stark frequentiert und man bekommt nicht immer einen Termin.
Wenn man den Heiratsservice der dänischen Gemeinden in Anspruch nimmt, wird auf den Mindestaufenthalt oft verzichtet. Der Heiratsservice ist zwar kostenpflichtig, man spart aber die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einige Tage. Und Dänemark ist nicht billig: Ein einfaches Hotelzimmer kostet ca. 110 Euro pro Nacht, ein normales Essen für zwei Personen in einer Gaststätte ca. 60 Euro.
Was ist eine Aufenthaltsbescheinigung und wo bekomme ich diese?
Die Aufenthaltsbescheinigung (nicht zu verwechseln mit einer Meldebescheinigung) erhält jeder gemeldete In- und Ausländer bei seinem deutschen Einwohnermeldeamt. Aus der Aufenthaltsbescheinigung geht auch der gemeldete Familienstand hervor. Die dänischen Standesämter akzeptieren sie daher als Ersatz für eine Ledigkeitsbescheinigung.
Entgegen der landläufigen Meinung müssen sich in Deutschland nach den jeweiligen Landesmeldegesetzen auch Touristen anmelden, sofern sie nicht in einer „Beherbungsstätte“ (Hotel, Pension o.ä.) wohnen. Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen!
Unmittelbar nach der Anmeldung kann sich die Vietnamesin vom Einwohnermeldeamt die gewünschte Aufenthaltsbescheinigung ausstellen lassen (Gebühr i.d.R. zwischen 5 und 10 Euro)
Aber Vorsicht: Wird bei der Anmeldung in Deutschland ein falscher Familienstand angegeben (z.B. ledig statt geschieden), um sich die Heirat in Dänemark zu „erleichtern“, ist dies eine Straftat (Personenstandsfälschung, §169 StGB).
Braucht meine vietnamesische Verlobte keine Ledigkeitsbescheinigung?
Nein, sie kann sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland problemlos eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen lassen.
Falls Sie aber ohnehin im Besitz einer vorbeglaubigten(!) Original-Ledigkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und einer geeigneten Übersetzung (siehe Punkt c auf der Hauptseite) ist, wird auch diese von den dänischen Standesämtern akzeptiert. Allerdings wird die Aufenthaltsbescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes von den dänischen Standesämtern lieber gesehen als die vietnamesische Ledigkeitsbescheinigung.
Was heißt „Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde“?
Nach einer Eheschließung im Ausland besteht kein Rechtsanspruch auf sofortige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Allerdings kann die Ausländerbehörde nach §9 I (2) AuslG die Aufenthaltserlaubnis dennoch erteilen. „Kann“ bedeutet, daß es letztlich im Ermessen der Behörde liegt, ob die Aufenthaltserlaubnis sofort erteilt wird oder ob der ausländische Ehepartner auf den „normalen“ Weg der Familienzusammenführung verwiesen wird.
Ermessen bedeutet jedoch nicht Willkür! Die Behörde muß zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Visumsbestimmungen und der Zumutbarkeit einer Ausreise sorgfältig abwägen. Es ist also im Prinzip immer eine Einzelfallentscheidung. Aber gerade wenn die Ausreise mit einer langen Trennungsdauer und/oder hohen Kosten verbunden ist, entschieden sehr viele Ausländerbehörden zugunsten des ausländischen Ehepartners und erteilen die Aufenthaltserlaubnis.
Will die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen, hilft u.U. ein Gespräch mit dem Amtsleiter und danach ggf. ein förmlicher Widerspruch mit ausführlicher Begründung, warum eine Ausreise des ausländischen Ehepartners unzumutbar ist. Gerade im Fall Vietnam sind Dauer und Kosten einer solchen „Ehrenrunde“ über Saigon ja nicht unerheblich.
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© Daniel Bergmann und Thomas Böttcher, 2003
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