. Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil
Sollte einer von Euch vorher verheiratet gewesen sein, muss das vollständige Scheidungsurteil (versehen mit einem Vermerk des Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig ist) beim Standesamt eingereicht werden, da es dem hiesigen Justizministerium zur Gutheißung vorgelegt werden muss. Hier ist mit einer Wartezeit von etwa 2-3 Wochen zu rechnen. Ist die Ehe durch Sterbefall aufgelöst, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. In beiden Fällen ist des weiteren eine Bescheinigung des Nachlassgerichts einzureichen, dass gegen eine Wiederverehelichung keine Bedenken bestehen. Falls Ihr diese Bescheinigung nicht bekommen können, so wird man beim hiesigen Justizministerium die Befreiung der Beibringung dieses Dokuments beantragen. Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und Bescheinigung vom Nachlassgericht bitte ins Deutsche übersetzen lassen. Dokumente in englischer Fassung müssen nicht übersetzt werden.
Sowohl die Originaldokumente (oder beglaubigte Fotokopien derselben) als auch die Übersetzungen müssen beim Standesamt eingereicht werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen sein.

Nachdem Ihr das Standesamt Euerer Wahl kontaktiert haben, werdet Ihr von dort Formulare erhalten, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden sind unter Beifügung der oben genannten Dokumente. Nach Erhalt der Dokumente wird das Standesamt untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, in Dänemark die Ehe einzugehen, und das Standesamt wird Ihnen später darüber Mitteilung geben.