Tunesien Informationsforum ARCHIV Tunesien Informationsforum ARCHIV
Jawhara FM Mosaique FM
Dieses Forum ist nur als Archiv nutzbar.
Popular Topics(Zugriffe)
1,665,215 Magic Life Club
1,241,504 Islamische Fragen
TunesienCom Galerie
Der Flughafen Enfidha/Hammamet - Bilder von Walter
Hammamet Fotos von Walter
Djerba Fotos von Walter
Impressum
Impressum
Datenschutzerklärung

Kontakt E-Mail
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Bewerte Thread
"Familienanhänglichkeit" #116318
22/09/2003 18:00
22/09/2003 18:00
Joined: Sep 2003
Beiträge: 61
Berlin
Devils-Bride Offline OP
Member
Devils-Bride  Offline OP
Member

Joined: Sep 2003
Beiträge: 61
Berlin
Hallo Ihr alle,
bin ganz neu in Eurem Forum und hab (wie wahrscheinlich alle neuen) ein paar Fragen.
Wenn man einen Tunesier nach Deutschland einlädt muss man u.a. eine Verdienstbescheinigung vorlegen, ich bin leider z.Z. Arbeitslos, gibt es da Probleme?
Und wie steht es mit der Familienanhänglichkeit der Tunesier aus? Angenommen es wird mehr aus dieser Beziehung und wir würden heiraten kommen die dann auf die Idee ihre Familie nachzuholen? Ich meine ich liebe ihn, aber seine Eltern will ich nicht in meiner Wohnung haben! Viele liebe Grüße aus Berlin, Katrina

Re: "Familienanhänglichkeit" #116319
23/09/2003 07:49
23/09/2003 07:49
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Hallo Katrina und Herzlich Willkommen hier bei uns im Forum, ich wünsche dir viel Spaß hier.

Zu deinen Fragen, wenn du Arbeitslos ist wird es schwer eine Verpflichtserklärung = Einladung zu bekommen, da du Leistungen vom Staat bekommst.
Ich kann dir in dieser Sache nur empfehlen das eine Freundin für dich diese Einladung (Verpflichtserklärung) macht, denn es heißt nicht das er dann bei deiner Freundi oder bei dem der einläd sein muß, das einzige was der Einladende macht, Haften für alles.
Dies kannst du aber auch wiederrum per Vertrag mit dem Einladenden regeln, das du für alles Haften tust falls es z.B. Straftaten kommt oder wenn er nicht wieder ausreisen tut die Abschiebekosten trägst.
Deshalb diese Verpflichtserklärung du verpflichtest dich nach dem Ausländergesetz.

Deshalb muß ein Mindestgehalt nachgewiesen werden, wo Leistungen vom Staat nicht zählen.

Wenn ihr verheiratet seit ist es eigentlich nicht so das die Männer die ganze Familie nach Deutschland holen was auch nicht so leicht geht, vielleicht auf Besuch / urlaub aber nicht für immer.

Claudia