Hallo Dilan,soweit ich gehört habe,muß man den Partner erst auf dem Standesamt "vorführen".Man gilt auch erst dann als "in Dt."verheiratet und darf den Namen tragen,wenn das Standesamt-nachdem sie Ihn gesehen haben-irgendwelche Papiere nach Berlin schickt und von dort die Genemigung kommt.Wo das in Bln.geschieht,weiß ich aber auch nicht
[nixweiss1]
Aber was mich auch noch interessieren würde:waren Eure Familien bei Euch in Tunesien zur Hochzeit?Wenn nicht ,habt Ihr hier eine "Nachfeier" gemacht mit Standesamt hier oder wie war das?
Eure Antworten würden mich schon interessieren,da wir hier dann eine Nachfeier machen wollen(und sollen-von meinen Freunden aus).Würde mich über Eure Antworten freuen! [winken1]
Lg.Doreen