Bedeutung der Zölle
Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr durch die Zollverwaltung erhoben werden. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif".
Nach dem Grundgesetz liegen die Zuständigkeit für gesetzgeberische Maßnahmen (Artikel 105 Abs. 1 GG) sowie der Anspruch auf diese Einnahmen (Artikel 106 Abs. 1 GG) beim Bund. Verwaltet werden die Zölle durch die Bundesfinanzverwaltung (Artikel 108 Abs. 1 GG). Durch die Entwicklungen des Gemeinschaftsrechts ist die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz fast vollständig auf die Europäische Gemeinschaft übergegangen. Die Einnahmen fließen seit 1975 abzüglich einer Pauschale für die Kosten der Erhebung der Union zu.
Die Zolleinnahmen, die die Bundesrepublik Deutschland nach Brüssel abführt, beliefen sich im Jahr 2003 auf ca. 2,9 Mrd. EUR.

usw. siehe http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/index.html

Du mußt auch einen Zollantrag stellen, wenn du ihn nicht stellst und wirst erwischt (oder auf gut Glück mal versuchen ob jemand fragt ob Zoll gezahlt wurde) kann es sehr teuer werden und man wird sehr oft zur Kasse zusätzlich gebeten.

Karl hattest du denn den Zolltarif vom Drreirad, ich habe ihn bis jetzt in diesem Thema noch nicht gefunden, deshalb steht auch 0 % da.
Wenn man es ganz genau nimmt und auf der sicheren Seite sein möchte, muß man Zoll zahlen, wenn es einem egal ist dann macht man es nicht und es kann passieren man wird kontrolliert, vor allem bei der Ausreise wenn das Dreirad nicht wieder mit ausgeführt wird.

Annegrets Worte sind sehr gut, das stimmt, aber für Petra keine Lösung wenn sie fragt ob sie Zoll zahlen muß, oder nicht.

Claudia