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Re: Dreirad verzollen ????
#11573
11/04/2004 16:22
11/04/2004 16:22
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Zölle Der Verkehr mit Waren über Ländergrenzen hinweg erfolgt seit Jahrtausenden unter staatlicher Aufsicht. Die Erhebung von Steuern (sog. "Zöllen") stand dabei in der Vergangenheit meistens im Vordergrund. Erst die Nachkriegsentwicklung auf dem Gebiet des Zollwesens zeichnet sich durch eine zunehmende internationale Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland sowie deren wirtschaftliche Integration im Rahmen der EG aus. Internationale Bemühungen um einen liberalisierten Welthandel, der keinen protektionistischen Beschränkungen mehr unterliegt, führten in den letzten Jahrzehnten zu einem stetigen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen. Bedeutung der Zölle Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr durch die Zollverwaltung erhoben werden. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif". Nach dem Grundgesetz liegen die Zuständigkeit für gesetzgeberische Maßnahmen (Artikel 105 Abs. 1 GG) sowie der Anspruch auf diese Einnahmen (Artikel 106 Abs. 1 GG) beim Bund. Verwaltet werden die Zölle durch die Bundesfinanzverwaltung (Artikel 108 Abs. 1 GG). Durch die Entwicklungen des Gemeinschaftsrechts ist die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz fast vollständig auf die Europäische Gemeinschaft übergegangen. Die Einnahmen fließen seit 1975 abzüglich einer Pauschale für die Kosten der Erhebung der Union zu. Die Zolleinnahmen, die die Bundesrepublik Deutschland nach Brüssel abführt, beliefen sich im Jahr 2003 auf ca. 2,9 Mrd. EUR. usw. siehe http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/index.htmlDu mußt auch einen Zollantrag stellen, wenn du ihn nicht stellst und wirst erwischt (oder auf gut Glück mal versuchen ob jemand fragt ob Zoll gezahlt wurde) kann es sehr teuer werden und man wird sehr oft zur Kasse zusätzlich gebeten. Claudia
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Re: Dreirad verzollen ????
#11580
12/04/2004 15:01
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Bedeutung der Zölle Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr durch die Zollverwaltung erhoben werden. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif". Nach dem Grundgesetz liegen die Zuständigkeit für gesetzgeberische Maßnahmen (Artikel 105 Abs. 1 GG) sowie der Anspruch auf diese Einnahmen (Artikel 106 Abs. 1 GG) beim Bund. Verwaltet werden die Zölle durch die Bundesfinanzverwaltung (Artikel 108 Abs. 1 GG). Durch die Entwicklungen des Gemeinschaftsrechts ist die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz fast vollständig auf die Europäische Gemeinschaft übergegangen. Die Einnahmen fließen seit 1975 abzüglich einer Pauschale für die Kosten der Erhebung der Union zu. Die Zolleinnahmen, die die Bundesrepublik Deutschland nach Brüssel abführt, beliefen sich im Jahr 2003 auf ca. 2,9 Mrd. EUR. usw. siehe http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/index.htmlDu mußt auch einen Zollantrag stellen, wenn du ihn nicht stellst und wirst erwischt (oder auf gut Glück mal versuchen ob jemand fragt ob Zoll gezahlt wurde) kann es sehr teuer werden und man wird sehr oft zur Kasse zusätzlich gebeten. Karl hattest du denn den Zolltarif vom Drreirad, ich habe ihn bis jetzt in diesem Thema noch nicht gefunden, deshalb steht auch 0 % da. Wenn man es ganz genau nimmt und auf der sicheren Seite sein möchte, muß man Zoll zahlen, wenn es einem egal ist dann macht man es nicht und es kann passieren man wird kontrolliert, vor allem bei der Ausreise wenn das Dreirad nicht wieder mit ausgeführt wird. Annegrets Worte sind sehr gut, das stimmt, aber für Petra keine Lösung wenn sie fragt ob sie Zoll zahlen muß, oder nicht. Claudia
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Re: Dreirad verzollen ????
#11581
12/04/2004 18:59
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Koarlvoda
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@ Claudia Ist alles richtig, aber es geht bei deinen Zitaten um jenen Zoll, der in D bzw. der EU eingehoben wird, wenn du z.B. aus T etwas einführst. Gehst du auf der o.a. Internet-site bei "Zoll interaktiv" auf "Zolltarif", kannst du eine "Taric-Abfrage" durchführen. Da die Höhe des Zolls nicht nur vom Artikel abhängt - der wird für ganze Produktgruppen mit der Taric-Nummer angegeben (für Dreiräder 9501009000) - sondern auch vom Ursprungsland, ist dieses dort gefragt. Dass man ins selbe Feld ggfs. ein Bestimmungsland eingeben kann, bezieht sich schon auf Ausfuhren, aber eben auf ggfs. bestehende Handelsbeschränkungen, die im Rahmen der Abfrage auch angezeigt werden. Das Datum, das dort einstellbar ist, hat nicht unbedingt etwas mit dem Reisedatum zu tun. Es wird für saisonale Zölle benötigt. So etwas gibt es z.B. für landwirtschaftliche Produkte - da werden EU-Bauern gegen Importe geschützt, solange sie ihre Produkte vermarkten. Bei Lofti/Petra soll das Dreirad von D nach T. Es geht also um die tunesischen Zölle, die sicher mit tunesischen Gesetzen geregelt sind. Die Abgaben werden für viele Artikel wahrscheinlich gleich hoch wie jene der EU sein - damit erklärt sich auch, warum es für das TV-Gerät stimmte. Siehe dazu auch "Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen" auf der Zoll-site: Zitat: Der Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft dient inzwischen für viele, insbesondere mittel- und osteuropäische, aber auch südamerikanische und afrikanische Staaten als Vorbild für deren einzelstaatliche Zollvorschriften.
Nix für ungut, dieses Verfahren kann als äusserst unverbindliche Richtschnur dienen, sicher ist es aber nicht. Karl
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Re: Dreirad verzollen ????
#11584
12/04/2004 20:50
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Claudia Poser-Ben Kahla
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