@Bianca,
sorry, da steht "mehr als zwanzig Jahre jünger" also wird es wohl umgekehrt gehen, nehme ich jetzt mal an.

@Katja,
die Beamtenprivilegien ist wieder ein Thema für sich, im Moment ist es so, das die Witwen eben ein Witwengeld kriegen, auch die 15 Jahre jüngeren, egal wie alt sie sind (ein Beammter kann ja auch mit 30J. sterben und seine Frau ist z.B. 29J. ....aber wenn der Altersunterschied eben die zwanzig übersteigt, dann nicht. Finde ich nicht ok. Sind die Betroffenen noch relativ jung, sind die Ansprüche noch nicht sehr hoch, der Witwe steht ein Teil des Ruhegehaltes zu, ob das nun immer notwendig ist, sollten sich die Gesetzgeber auch mal überlegen....