Guten Morgen,

musste das Thema doch noch mal ausgraben. Ich bin per Zufall im Beamtenversorgungsgesetz im §20 (2) darauf gestoßen, das einer Witwe eines verstorbenen Beamten bei mehr als 20 Jahren Altersunterschied, das Witwengeld gekürzt wird. Erst bei mehr als 5 Jahren Ehedauer wird es langsam wieder angehoben.

Ob da schonmal jemand gegen geklagt hat? Ich finde das ist ja eine staatliche Diskriminierung solcher Beziehungen, da braucht man sich ja überhaupt nicht wundern, wenn die Gesellschaft, das auch so sieht....Da muss, wie in vielen Bereichen, wohl noch viel verändert werden.