Zölle
Der Verkehr mit Waren über Ländergrenzen hinweg erfolgt seit Jahrtausenden unter staatlicher Aufsicht. Die Erhebung von Steuern (sog. "Zöllen") stand dabei in der Vergangenheit meistens im Vordergrund. Erst die Nachkriegsentwicklung auf dem Gebiet des Zollwesens zeichnet sich durch eine zunehmende internationale Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland sowie deren wirtschaftliche Integration im Rahmen der EG aus. Internationale Bemühungen um einen liberalisierten Welthandel, der keinen protektionistischen Beschränkungen mehr unterliegt, führten in den letzten Jahrzehnten zu einem stetigen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen.
Bedeutung der Zölle
Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr durch die Zollverwaltung erhoben werden. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif".
Nach dem Grundgesetz liegen die Zuständigkeit für gesetzgeberische Maßnahmen (Artikel 105 Abs. 1 GG) sowie der Anspruch auf diese Einnahmen (Artikel 106 Abs. 1 GG) beim Bund. Verwaltet werden die Zölle durch die Bundesfinanzverwaltung (Artikel 108 Abs. 1 GG). Durch die Entwicklungen des Gemeinschaftsrechts ist die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz fast vollständig auf die Europäische Gemeinschaft übergegangen. Die Einnahmen fließen seit 1975 abzüglich einer Pauschale für die Kosten der Erhebung der Union zu.
Die Zolleinnahmen, die die Bundesrepublik Deutschland nach Brüssel abführt, beliefen sich im Jahr 2003 auf ca. 2,9 Mrd. EUR.
usw. siehe
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/index.htmlDu mußt auch einen Zollantrag stellen, wenn du ihn nicht stellst und wirst erwischt (oder auf gut Glück mal versuchen ob jemand fragt ob Zoll gezahlt wurde) kann es sehr teuer werden und man wird sehr oft zur Kasse zusätzlich gebeten.
Claudia