@claudia,
deine Beiträge zu diesem Thema sind leider etwas verwirrend, mal heißt es Aufenthaltserlaubnis, mal Aufenthaltsgenehmigung, dies ist aber nicht das Gleiche. Letztendlich habe ich mir gerade mal die Mühe gemacht und ein wenig in den Erläuterungen zum Ausländergesetz gestöbert. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass keiner von uns in der Lage ist, diese Vorschrift 100% richtig auszulegen (es sei denn ein Jurist weilt unter uns)! Ein Punkt ist mir allerdings klar geworden, es sind sehr viele Ermessensentscheidungen enthalten, daher kommt es auch, dass einmal so und bei einem ähnlichen Fall anders entschieden wird. Auf der sicheren Seite ist man erst dann, wenn man ein eigenständiges unbefristetes Aufenthaltsrecht hat (dafür muss man nicht unbedingt Deutscher sein)!
Was der Fall Laziz jetzt mit Aufenthalt von Ehegatten zu tun hat ist mir nicht klar. War er hier verheiratet? Ansonsten ist von vorneherein klar, dass der Aufenthalt nur für die Dauer der Ausbildung sprich Studium eingeräumt wird. Sinn davon ist u.a. auch, dass in den entsprechenden Ländern auch gut ausgebildete Leute weiter beim Aufbau der Wirtschaft helfen....