Wie sieht es eigentlich mit der deutschen Staatsbürgerschaft aus?
Laut deutschem Recht darf man doch nur eine Staatsangehörigkeit haben. Nun habe ich aber gehört, dass Tunesier, die Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft gestellt hatten, ihren tunesischen Pass auf dem Amt abgeben mußte, diesen aber ein paar Wochen später beim tunesischen Konsulat wieder abholen konnten.
Wie geht das?

Vielen Dank für die Antworten!