Alexandra das habe ich gelesen, und dies lag auch vor, denn sonst hätte er gar keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, er muß das Land verlassen, weil er keine Deutsche Staatsbürgerschaft hat, auf Familienzusammenführung in D ist und sich aber nun scheiden läßt, bevor er die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, trotz festen Arbeitsvertrag den er seit fast 1,5 Jahren hat bei ein und der selben Firma.
Es ist nicht so leicht, dies so zu schreiben, wenn er 3 Jahre da ist und alles erfüllt kann er sich scheiden lassen und hier bleiben, wenn das so leicht wäre, wäre D voll und sogar übervoll.
Alexandra das weiß ich auch das das Ausländergesetz in ganz Deutschland gilt.
Wenn man auf die Frage die gestellt wurde genau und richtig antwortet, muß es eigentlich heißen, es ist erst dann sicher das er hier bleiben darf, wenn er die Deutsche Staatsangehörigkeit hat, denn oft hängt es von den behörden ab und gibt es zwar das Ausländergesetz aber man findet immer Mittel und Wege, ihn ins Land zurück zu schicken.
Ich erinnere mich nur an Laziz, er hat hier studiert, er hatte einen langjährigen Arbeitsvertrag bei BMW und trotzdem hat man ihn nach so einer langen Zeit keine Aufenthaltsgenehmigung bewilligt, BMW klagte für ihn und sie verloren, er mußte zurück nach Hause.
Und dies war letztes Jahr.
So viel zum Ausländergesetz und die erforderlichen Vorraussetzungen.
Claudia