Kennst Du diesen Fall näher, sind Dir Details bekannt?? Die Vorschriften gelten definitiv bundesweit, allerdings gibt es natürlich zu jedem Recht auch Versagensvorschriften, d.h. wann die Verlängerung der AE versagt werden kann.
Beispiel:
§ 19 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
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(3) Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann unbeschadet des Absatzes 2 Satz 1 versagt werden, wenn gegen den Ehegatten ein Ausweisungsgrund vorliegt.
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Grüßle
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