"Nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen erhält er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, d.h. seine AE wird unabhängig von einer Ehe verlängert. Es müssen die üblichen Voraussetzungen zur Erteilung einer AE vorliegen."

Dies trifft nicht in allen Bundesländern zu, hatten in Gera (Landkreis Greiz) erst eine Abschiebung und man war 3,5 Jahre verheiratet und er hatte eine Aufenthaltsge. und muß jetzt nach der Scheidung das Land verlassen.

Claudia