Bei uns in der Schweiz geht das nicht, ansonsten verliert der Ausländer seine Aufenthaltsbewilligung! Die braucht er ja auch nicht, wenn er im Ausland wohnt! Man beginnt also wieder von ganz vorn....

Habe eine Frage: Wieso für 3 Jahre? Habt ihr beide einen Job für diese Frist? Würde mich interessieren. Ist ja auch nicht so einfach. Man hat doch in Deutschland eine Wohnung usw.
Liebe Grüsse Sandra