Er muß natürlich beim Gericht den Antrag auf Erteilung des alleinigen Sorgerechts stellen. Um aber einem Elternteil das Sorgerecht komplett zu entziehen, muß schon gewaltig schmutzige Wäsche gewaschen werden. Bevor das Gericht entscheidet wird in der Regel das Jugendamt eingeschaltet, das mit beiden Elternteilen getrennt Gespräche führt, in denen man die Gründe darlegen kann.

Vielleicht ist das alleinige Sorgerecht gar nicht notwendig. Man kann auch beantragen, daß das Gericht entscheidet, bei wem das Kind leben soll. Dieser Elternteil hat dann über die täglichen Dinge des Lebens "relativ" freie Hand zu entscheiden, benötigt dann nur bei größeren Angelegenheiten die Zustimmung (oder Unterschrift) des anderen Elternteils. Die gemeinsame elterliche Sorge könnte bestehen bleiben.