Nein, einen Ehevertrag brauchten wir nicht.

Die Gütertrennung wurde in der arabischen Heiratsurkunde (und im tunesischen Familienbuch meineserachtens auch) vermerkt, die Übersetzung wurde beim deutschen Standesamt eingereicht. Es wurden alle vereinbarungen und Vermerke in das deutsche Familienbuch übernommen, so dass die Vereinbarung rechtsgültig ist.