Claudia, da irrst du dich wieder. Wenn du Eigenbedarf für dich anmeldest, mußt du mindestens 5 Jahre NACHWEISLICH in die Wohnung wohnen, sonst kannst du verklagt werden. [Ha!]
Dann mußt du die anfallenden Kosten wie Umzug, Mietkostendifferenz, Renovierung usw... plus Strafe bezahlen, also vorisichtig mit solche Aussagen.