Wenn mir dies als Eigentümer passieren würde, würde ich diesen Mietern die Wohnung kündigen wegen Eigenbedarf, dann kann auch ein gericht nichts mehr sagen.

Sicher ist es ein Unterschied ob ich eine Schüssel an der Hauswand anbringe oder aufstelle.

Vielleicht wollen deshalb viele Wohnungsvermieter keinen Ausländern eine Wohnung vermieten?

Claudia