Hallo Leute,
die Ausstellung der Verpflichtungserklärung dürfte eigentlich nicht das Problem sein. Da hat die Ausländerbehörde genaue Vorschriften , bspw. notwendige qm-Zahl der Wohnung, monatlich zur Verfügung stehende finanz. Mittel (wird berechnet über das Einkommen), Vorlage des Krankenversicherungsnachweises. Die interessiert es i.d.R. auch nicht, welche Motive man für die Einladung hat.
Der Visumsantrag selbst ist die Hürde. Ein Brief als Begleitschreiben ist bestimmt nicht hinderlich und kann auch vielleicht ausreichen, das Wichtigste ist aber, die Rückkehrbereitschaft auf jedwede möglich Art zu beweisen. Wenn er berufstätig ist, wunderbar, soll er sich vom Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellen lassen, daß er nur Urlaub hat von ... bis ... . Wenn er studiert, eine Bescheinigung, daß er eingeschrieben ist. Alles, was die Rückkehrbereitschaft (also was ihn in TUN bindet) belegt, ist hilfreich.
Viel Glück
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