Hallo Claudia,
wenn man mit der Gütertrennung lebt, gibt es keine gemeinsamen Anschaffungen. Bei Deinem Beispiel müßte man festhalten, wer von beiden wieviel Geld zu dem Grundstück beigesteuert hat und es müßten beide im Grundbuch eingetragen werden. Im Falle einer Scheidung müßte dann der Geschäftswert geschätzt werden und dann muß der, der es behalten will, dem anderen seine aktuellen Anteile auszahlen. Alles nicht so einfach und ich denke, wenn es sich um ein Grundstück in T handelt, dürfte es noch komplizierter sein.
LG Anna