Hallo Claudia,

das, was Du beschrieben hast, ist die Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland eintritt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei der Gütertrennung handelt es ich um folgendes:
Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung, dann bleiben die Vermögen von Mann und Frau vollkommen voneinander getrennt. Beide haben ihr eigenes Vermögen und können darüber alleine verwalten und auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten darüber verfügen (was bei der Zugewinngemeinschaft beispielsweise nicht so ist!).
Endet die Ehe, so spielt es keine Rolle, ob ein Ehegatten mehr Vermögen erworben hat als der andere. Ein Ausgleich zwischen den Vermögensmassen erfolgt nicht.
LG Anna