Man kann, wenn man in D lebt auch noch im Laufer der Ehezeit einen Ehevertrag machen. Darin kann man Gütertrennung vereinbaren ( in D haben wir Zugewinngemeinschaft), man kann den Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung ausschliessen. Man kann im Falle einer Scheidung auf den gegenseitigen Unterhalt verzichten. In so einem Vertrag kann man alles, was nicht gegen das Recht verstösst, vereinbaren.
Macht man beim Notar und der beglaubigt den Vertrag. Man kann ihn auch noch beim AG eintragen lassen.