Wenn eine Gütertrennung vor der Ehe schriftlich vereinbart wurde, heißt es alles was in der Ehe beide angeschafft haben, wird getrennt, so wie Dilan es schrieb müsste der eine den anderen auszahlen, wenn dies nicht möglich ist muß verkauft werden und jeder bekommt die Hälfte.
Ob es immer so realisiert wird in Binationalen Ehen kann ich nicht sagen.
Claudia