Da hab ich mal eine Frage.
Ich hab mich mich dieser Materie noch nicht befasst.
Wenn Gütertrennung bei Eheschließung vereinbart wurde, kann dann trotzdem ein gemeinsames Grundstück/Haus (nur als Beispiel) erworben werden?
Wenn beide im Grundbuchamt stehen, heißt das ja im Falle einer Scheidung, daß einer den anderen auszahlen muß und in der Regel mangels Geld das Objekt verkauft werden muß.
Oder heißt Gütertrennung, daß nur einem der Ehepartner das Objekt gehört und der Andere am Besten nicht zuviel Geld darin investiert.
Keiner geht erst mal bei eine Hochzeit davon aus, daß es scheitert. Aber wenn doch?