Auskunftserteilung über ausländisches Recht

Die Auskunftserteilung über ausländisches Recht, vor allem auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sowie bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Prozessführung im Ausland ist eine besondere Aufgabe im Referat II B 6. Dazu gehört die Dokumentation und Information über binationale Ehen unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen und sozialen Stellung der Frau in Ehe und Öffentlichkeit im Ausland. Rechtsberatungen gehören nicht zu dieser Dienstleistung!

Wegen der zahlreichen zu beachtenden Besonderheiten bei der Eheschließung mit Personen islamischer Religionszugehörigkeit ist dem Bereich "Islamische Eheverträge" eine besondere Informationsschrift gewidmet. Auch ehevertragliche Vereinbarungen in Europa und die formellen Erfordernisse, die das Ausland an deutsche Paare stellt, die dort heiraten wollen, sind in gesonderten Informationsschriften behandelt, die alle bei den Beratungsstellen erhältlich sind.

Der Informations- und Beratungsbedarf über die Länder der Welt wird sich in Zukunft eher vergrößern, da die internationale Mobilität stark zugenommen hat und noch zunehmen wird. Immer häufiger geschieht es, dass Familien und auch Einzelpersonen für eine längere - zunächst begrenzte - Zeit aus unterschiedlichen Gründen in einem anderen Land leben wollen. Schon heute spielen sich die Hauptwanderungsbewegungen innerhalb Europas ab. Die Tendenz ist steigend. Die Möglichkeiten, die der gemeinsame EU-Binnenmarkt mit EURES geschaffen hat, werden diese noch verstärken.

Die meisten Menschen machen sich häufig falsche Vorstellungen von dem, was sie in dem fremden Land erwartet. Häufig - so wissen die Berater zu berichten - gehen die Betreffenden von falschen Voraussetzungen aus; sie sind weder über die Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen noch darüber informiert, welche arbeits-, steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten. Sie unterschätzen häufig auch die Schwierigkeiten im ganz persönlichen Lebensbereich, ob es um Klima, Sprache, Bildungsmöglichkeiten, Kultur oder Möglichkeiten der Geselligkeit geht.

Das Bundesverwaltungsamt stellt den Beratungsstellen objektives Informationsmaterial bereit, welches die realistische Beurteilung der Verhältnisse und Möglichkeiten des Ziellandes erleichtert. Darüber hinaus verweist das Bundesverwaltungsamt auf die besondere Bedeutung des persönlichen Beratungsgespräches und empfiehlt den Besuch einer Beratungsstelle.

Ansprechpartner/in
Monika Bollmann-Nelles
Tel: 01 88 83 58-0 (Zentrale)
Fax: 01 88 83 58-27 68

bva.eures@netcologne.de

In der Rubrik Land und Leute steht der Unterpunkt "Recht" in dieser stehen viele Themen mit Angaben wo man sich Infos einholen kann drin.

Habe dazu einen Teil mal hier rein gestellt, dort kann man noch mehr lesen und bekommt auch zu verschiedenen Rechten Ansprechpartner genannt.

Claudia Poser