hallo cheker,
daß deutsches recht anwendbar sei, wenn der lebensmittelpunkt in D ist, ist mir neu. meine eltern sind seit über 30 jahren verheiratet und leben in D. dennoch hat sich in TU bei rechtsfragen nie einer ums deutsche recht geschert. meine mutter kann auch nicht erben. ob das jetzt daran liegt, daß sie deutsche, also ausländerin in TU ist, oder weil sie Nichtmuslima ist, weiß ich nicht genau. Wahrscheinlich liegts an beidem. mein vater hat deshalb die immobilien auf meine schwester und mich überschrieben, da das mit ausländern und grundbesitz auch nicht so einfach dort ist. die konten kann man aber problemlos auf einen ausländer überschreiben.
bei scheidung kommt es glaub ich daran an, wo die ehe geschlossen oder die scheidung eingereicht ist.