Hallo Sandra,
also grundsätzlich ist es meines Wissens so:
Erben der 1. Ordnung (direkte Angehörige)
zu gleichen Teilen, wobei die weiblichen Erben gleicher Ordnung die Hälfte dessen erhalten, was die männlichen kriegen.
Die Ehefrau des Verstorbenen kriegt mindestens 1/8, das kann auch nicht testamentarisch ausgeschlossen werden.
Wenn es bei Euch wirklich ernst wird, und Du guten juristischen Rat brauchst, kann ich Dir den Tip geben, dich an die Uni Heidelberg zu wenden. Dort gibt es einen sehr lieben ägyptischen Professor namens Omaia Elwan, der sich im arabischen Recht auskennt. Ich hab bei ihm studiert, daher weiß ich, daß er sich mit dem tunesischen Erbrecht auskennt. Er ist im Institut für internationales Recht der Uni Heidelberg tätig.
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass bei solchen Erbsachen meistens tierisch Stress in der Familie gibt. Das Haus von meinen Opa, hatte mein Vater für ihn gekauft. Als der Opa dann starb wollten Papas Brüder ihren "Erbteil". Haus und Grundstück wurden geteilt, meine Oma durfte nicht mal mehr an ihren Brunnen. Ich hoffe bei Euch läuft alles einvernehmlich ab.