die info stammt von einem notar, mit dem ich eigentlich über einen abschluss eines ehevertrages reden wollte.
ich war auch etwas schockiert...!
unterhaltvereinbarung sind natürlich nicht grundsätzlich sittenwidrig, sondern nur (wie oben geschrieben) wenn zum zeitpunkt der vereinbarung (abschluss des entsprechenden ehevertrages) schon absehbar ist, dass einer der partner nach der scheidung sich nicht selbst versorgen können wird, also sozialhilfeempfaenger wird oder arbeitslosenhilfe, wohngeld o.ä. braucht.
das bedeutet: wenn man in einer schwierigen situation in der beziehung ist, weil der partner nicht arbeiten will oder kann, keine richtigen, langfristigen jobs findet usw und deshalb sicherheitshalber noch einen ehevertrag abschliessen möchte, weil man eben ganau das kommen sieht, hat pech gehabt!
das bedeutet dann also zwangslaeufig lebenslanges blechen fuer einen arbeitsunwilligen oder auch nur lebensuntüchtigen looser, wenn das vorrauszusehen ist, hilft dann auch kein ehevertrag mehr!
wer seinen ehevertrag allerdings gleich am anfang der ehe abgeschlossen hat, oder in einer phase, wo es bei beiden berufsmässig gut und stabil läuft (unbefristeter arbeitsvertrag, regelmässiges einkommen) wo noch nicht absehbar ist, ob langsfristig gesehen der ausländische partner in deutschland zurechtkommt, oder nicht, hat glück, denn dann gilt die vereinbarung natürlich und ist nicht sittenwidrig.
schon komisch, ne?
wer also aufgrund von langfristarbeitslosigkeit oder unstabiler beruflicher situation über trennung nachdenkt und deshalb nen vertrag abschliessen möchte, in dem unterhaltsverzicht vereinbart wird, kanns gleich lassen!
prima, nicht?
und weil genau das ich mir fast nicht in der realität vorstellen kann, suche ich leute, die da vielleicht solche oder andere erfahrungen gemacht haben könnten.