Hallo, war lang nicht hier...
Mal eine Frage, ich suche jemanden, der Erfahrung mit dem Thema Scheidung hat. Also am besten jemand, der schonmal von einem Tunesier oder einer anderen binationalen Ehe nach mindestens zwei, drei, vier oder mehr Jahren geschieden wurde.
Mich interessiert vor allem, wie Unterhaltszahlung (Versorgungsausgleich) und soetwas geregelt wurden, wenn Frau mehr verdient, und er wenig, nur zeitweise, oder gar nichts an Einkommen hat?
Und ist man, wenn man als Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurde, auch verpflichtet, das ins Ausland zu tun, also dem hier gescheiterten Auslaender, der nach der Scheidung in seine Heimat zurueck gegangen ist, monatlich was zu zahlen?
Man hat mir gesagt, dass ein Ehevertrag, der Unterhalt ausschliesst, dann sittenwidrig und damit ungueltig ist, wenn abzusehen ist, dass einer der Ehepartner nach der Scheidung auf Sozialhilfe angewiesen sein wird oder Arbeitslosenhilfe bezieht, also sich nicht selbst versorgen kann.
Also: in diesem Falle lebenslang zahlen??? ueberallhin?
Wer hat damit praktische Erfahrungen und mag mir erzaehlen, wie das bei ihm/ihr geregelt wurde?
Danke im voraus...!