Mein Schwager ist ja auch zum studieren hier, allerdings in D.
Wie ist denn dein Bekannter in die Schweiz gekommen? Durch Bekannte oder ganz alleine?
Bei meinen Schwager ist es so das er solange hier bleiben kann wie er studiert. Die Ausländerbehörde achtet aber genau drauf ob er sein Studium auch ernst nimmt oder nicht. Im Moment ist er ja noch im Sprachkurs. Von einem Bekannten denn er dort zufällig kennengelernt hat weiß ich das die Aufenthaltsbewillgung wahrscheinlich nicht verlängert wird weil er sich einfach mal so für 2Monate eine Auszeit vom Sprachstudium genommen hat. Sprich er hatte keinen Bock. Da macht die Ausländerb. nicht mit, und er muß evtl. zurück.

Wenn dein Bekannter noch mitten im Studium ist kann ich mir nicht vorstellen das sie ihn einfach so "rausschmeißen". Es macht doch keinen Sinn jemanden sein Studium beginnen zu lassen und dann von einmal zu sagen du darfst nicht mehr in D/Schw. bleiben? [Durcheinander]

LG [katze2]